Allgemeinse Geschäftsbedingungen für den Online Verkauf

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "jetzt bestellen" angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Reservierungs-/ Rechnungsnummer durch die Firma Waterloo Produktion GmbH & Co KG an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Waterloo Produktion GmbH & Co KG zustande.

2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Firma Waterloo Produktion GmbH & Co KG enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

3. Die Firma Waterloo Produktion GmbH & Co KG ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Reservierungs- / Rechnungsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

4. Bei der Internet-Bestellung werden Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

5. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis, der beim Erwerb des Tickets berechnet wurde, privat veräußert werden.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

6.Ton- und Bildaufzeichnungen
Der jeweilige Veranstaler darf Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen) und Print- /Online- /Fernsehmedien solche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesuchern ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).